KRANKENKASSEN RÜCKERSTATTUNG


Kosten-Rückerstattung!

Laut Paragraph 20 SGB V (Sozialgesetzbuch) sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, präventive Gesundheitssportkurse zu bezuschussen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Prüfung der Kursinhalte sowie der Qualifikation des Kursanbieters durch die Spitzenverbände der Krankenkassen. Die Krankenkassen zahlen zwischen 80 % und 100 % der Kursgebühren (mindestens 75 €). In jedem Kalenderjahr können 1- 2 Kurse aus verschiedenen Bereichen bezuschusst werden. Den gleichen Kurs kann man erst wieder nach zwei Jahren wiederholen. Außer bei der TK, Securvita BKK und der Knappschaft, kann man zweimal im Jahr den gleichen Kurs machen (Stand 2014).

Seit 2011 hat sich bei enigen Krankenkassen die Rückerstattung verändert. Bitte klären sie dies bei Bedarf, vorab mit Ihrer Krankenkasse. Die von uns angebotenen und von den Spitzenverbänden anerkannten Kurse sind aus dem Bereich:

 –    Bewegung: Nordic Walking, Rücken Qi Gong, Rückenschule

 –    Entspannung und Stressreduktion: Qi Gong, Progressive Muskelrelaxation (PMR)

Dass heißt, man kann zum Beispiel im Kalenderjahr einmal einen Qi Gong Kurs aus dem Bereich Entspannung und einen Nordic Walking Kurs aus dem Bereich Bewegung bezuschusst bekommen.
Die Kursgebühr wird normaler Weise beim zweiten Termin, nach dem ersten Probetermin vom Teilnehmer vollständig vorausgezahlt. In Einzelfällen kann eine andere Zahlungsweise vereinbart werden.
Wenn der Kursteilnehmer mindestens 80% der Kurstermine besucht hat, bekommt er am Ende des Kurses von mir eine Teilnahmebestätigung, welche er dann bei seiner Krankenkasse einreichen kann. In der Regel überweisen die Krankenkassen innerhalb von 2 Wochen den jeweiligen Anteil an den Kursteilnehmer.

Mitgliedskassen der Spitzenverbände:

1)      Der Verband der Angestellten Krankenkassen (VDAK)

–         Die Deutsche Angestellten Krankenkasse               DAK
–         Die Techniker Krankenkasse                                 TK
–         Die Barmer GEK                                                   Barmer
–         Die Kaufmännische Krankenkasse Halle                 KKH
–         Die Gmünder Ersatzkasse                                       GEK
–         Die Hamburg Münchener Krankenkasse                 HMK
–         Die Hanseatische Krankenkasse                             HEK
–         Die Handelskrankenkasse                                       HKK

2)      Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK Bundesverband)

–         Mitglied sind über 200 Betriebskrankenkassen
–         Hier sind über eine bundesweite Datenbank alle qualitätsgesicherten und anerkannten Präventionskurse gelistet.
–         Über die Website Ihrer Betriebskrankenkasse können Sie genaue Details zu Kosten Erstattung Ihrer Kasse   erfahren

Meine Erfahrung:

Bis jetzt (seit 2004) haben alle gesetzlichen Krankenkassen, außer der AOK Berlin (die ein eigenes Kurssystem hat) prozentual die Kurskosten rückerstattet. Auch die vielen Krankenkassen ,die hier nicht erwähnt sind, wie zum Beispiel Big, Securvita etc.

Also probieren Sie es mal aus!

Bonus- und Prämienprogramm:

Zusätzlich zur Kostenerstattung bieten viele Krankenkassen ein Bonusprogramm an, bei dem der Versicherte Bonuspunkte oder Prämien für seine individuellen Aktivitäten zur Gesunderhaltung bekommen kann. Zum Beispiel bekommt ein Mitglied der Techniker Krankenkasse für jeden meiner angebotenen Präventionskurse 1000 Bonuspunkte.
Genauere Infos zum  Punkte- und Prämienprogramm gibt es bei ihrer Krankenkasse.

Bei Privaten Krankenkassen gibt es vereinzelt auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Genauere Auskünfte kann ich Ihnen telefonisch geben.

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